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2 W W W H O M M E L - H E R C U L E S C O M | H O M M E L H E R C U L E S GEFAHRSTOFFLAGERUNG Gesetzliche Grundlagen WICHTIGE GESETZE UND VORSCHRIFTEN ABKÜRZUNG GESETZ VORSCHRIFT ADR Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter ASR Arbeitsstättenrichtlinie AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung z B 4 BImSchV 12 BImSchV ChemG Chemikaliengesetz CLP Verordnung über die Einstufung Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung GefStoffV Gefahrstoffverordnung LBauO Bauordnungen der Länder LöRüRL Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie REACH Verordnung zur Registrierung Bewertung Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe StawaR Stahlwannen Richtlinie TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe z B TRGS 509 510 TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe WHG Wasserhaushaltsgesetz FACHBETRIEB GEMÄSS WHG Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe dürfen nur von Fachbetrieben nach WHG errichtet eingebaut und aufgestellt werden Für die Fertigung ist eine Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090-2 Ausführungsklasse EXC2 notwendig WASSERGEFÄHRDENDE FLÜSSIGKEITEN BEZEICHNUNG WASSERGEFÄHRDUNGSKLASSEN stark wassergefährdend WGK 3 wassergefährdend WGK 2 schwach wassergefährdend WGK 1 AUFFANGVOLUMEN Die Auffangvorrichtung Auffangwanne muss 10 % der gesamten über ihr gelagerten Menge auffangen mindestens jedoch den Inhalt des größten Einzelgebindes In Wasserschutzgebieten muss 100 % der Lagermenge aufgefangen werden soweit dort die Lagerung zulässig ist ZULASSUNGEN Übereinstimmungserklärung ÜHP des Herstellers für Auffangsysteme mit einem Auffangvolumen bis 1000 Liter gemäß der Stahlwannenrichtlinie StawaR des DIBt Darüber hinaus werden vom DIBt für Produkte die nicht der StawaR entsprechen sowie für Auffangsysteme aus Kunststoff unabhängig vom Auffangvolumen allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen abZ allgemeine Bauartgenehmigungen aBG oder Europäisch Technische Bewertungen ETA erteilt CLP UND GHS Mit der Verordnung EG Nr 1272 2008 wurde ein europäisch einheitliches Kennzeichnungssystem eingeführt welches auf dem Global Harmonisierten System GHS aufbaut Das CLP GHS ist seit dem 01 06 2015 verbindlich für alle Stoffe und Gemische eingeführt und zu verwenden REACH Die Verordnung EG Nr 1907 2006 vom 18 12 2006 steht in unmittelbarem Zusammenhang mit CLP und dient u a der Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe REACH sammelt Daten für Gesundheitsund Sicherheitsrisiken von chemischen Stoffen als Grundlage für z B Sicherheitsdatenblätter SDB Gefährdungsbeurteilungen GFB GHS 01 GHS 02 GHS 03 Explodierende Flamme Flamme Bombe über Kreis GHS 04 GHS 05 GHS 06 Gasflasche Ätzwirkung Totenkopf GHS 07 GHS 08 GHS 09 Ausrufe-Gesundheits-Umwelt zeichen gefahr Gefahrstoffverordnung GefStoffV Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2010 ist eine zeitnahe Anpassung an die CLPund REACH-Verordnung gelungen Die neue Gefahrstoffverordnung ist konsequent gefährdungsorientiert Die Festlegung der Schutzmaßnahmen ist ausschließlich ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Dies lässt sich aus folgendem Schaubild einfach ableiten Maßnahmen Gefahrstoff Tätigkeit Gefährdung